Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen VPS Film-Entertainment GmbH

§ 1 Gültigkeit
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn einzelne der umseitigen oder gesondert getroffenen Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden. Denn die Parteien wollen jedenfalls das mit diesem Vertrag bezweckte Geschäft vollziehen und ungeachtet des Schicksals einer Einzelregelung den Gesamterfolg des Geschäftes im Übrigen erzielen.

§ 2 Allgemeines
(1) Diese AGB gelten ausdrücklich für Bestellungen bzw. für geschlossenen Verträge zwischen dem Käufer und der VPS gelten.
(2) Diese AGB sollen auch für alle weiteren Bestellungen bzw. für geschlossenen Verträge und alle gleichgearteten künftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und der VPS gelten.
(3) Die eventuell vom Käufer in seinem Geschäftsbetrieb verwendeten eigenen AGB werden jedenfalls nicht Bestandteil für alle Bestellungen bzw. für geschlossene Verträge und alle gleichgearteten künftigen Geschäfte zwischen dem Käufer und der VPS.
(4) Ergänzende und abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

§ 3 Angebot und Annahme
(1) Alle Angebote von VPS sind freibleibend; Zwischenverkauf, Streichung eines Titels, Lieferausschluß und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Das Angebot des Käufers auf Abschluß eines Kaufvertrages wird durch Ausfüllen des Bestellscheins unmittelbar und unbedingt wirksam. Der Vertrag zwischen VPS und dem Käufer kommt zustande, wenn nicht VPS innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung dem Zustandekommen ausdrücklich widerspricht.

§ 4 Aufschub der Warenlieferung / Leistungsbestimmung
(1) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten aus einem oder mehreren vorangegangenen Verträgen mit VPS im Verzug, so hat VPS das Recht, Lieferpflichten aus diesem und darauf folgenden Verträgen erst ab dem Tag nachzukommen, der dem Datum des vollständigen Geldeingangs als Erfüllung der älteren, im Verzug befindlichen Zahlungspflicht als übernächster Werktag folgt.
(2) Bei zweckunbestimmter Geldleistung des Käufers im Rahmen des Geschäftskontaktes mit VPS und gleichzeitiger Vorlage von rechtshängigen, rechtkräftig festgestellten und außergerichtlichen Forderungen von VPS gegenüber dem Käufer wird der gezahlte Betrag in der Reihenfolge zuerst auf die außergerichtliche, dann die rechtshängige und zuletzt auf die rechtkräftig festgestellte Forderung angerechnet. Wünscht der Käufer in einem solchen Fall eine andere Anrechnungsfolge, so hat er die binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der erfolgten Anrechnung der Firma VPS schriftlich bekannt zu geben.

§ 5 Lieferung und Remission
(1) VPS wird die umseitig bestellten Waren innerhalb der üblichen Lieferzeit am Ausgangslager von VPS liefern oder die Lieferung durch Beauftragte ausführen lassen.
(2) Lieferfristen und –termine gelten stets als ungefähr. Eine etwa verbindliche vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Ausgangslager der VPS verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Gerät VPS in Verzug, so hat der Kunde schriftlich eine Nachfrist zu setzen.
(3) Die Gefahr im Sinne des BGB geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Ausgangslager von VPS oder seines Beauftragten verlassen hat; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird von VPS nicht geleistet, auch wenn der Untergang oder die Verschlechterung der Ware auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Der Käufer ist zur Wahrung seiner Belange verpflichtet, innerhalb der vom Frachtführer gegebenen Fristen bei diesem den Schadensfall zu melden.
(4) VPS verkauft in diesen Verträgen Filmware auf einzelnen Bild- und Tonträgern (DVDs, Videokassetten, audiovisuelle CD´s sowie alle jetzt bekannten und zukünftig existierenden Bild- und Tonträger). Die Parteien sind sich dabei einig, dass es sich bei der hier gegebenen Bestellung um teilbare Leistungen handelt, die getrennt einzeln und mit gesonderter Rechnung an den Käufer erfüllt werden können. Ausgenommen sind hierbei nur Bild- und Tonträger, die ein inhaltlich untrennbares Sortiment (z. B. einen vollständigen Spielfilm) darstellen.
(5) Magazine mit Remission:
Die Durchführung von uns ausdrücklich zugelassener oder branchenüblichen Remissionen muß innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach Erstveröffentlichung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern.
(6) Umtausch / Rückgabe von Sextoys
Rückgabe bzw. Umtausch defekter Produkte nur im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantie/-gewährleistung und mit Kopie des Endkundenkaufbelegs. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung in Form einer Gutschrift.

§ 6 Preise
(1) Für die Berechnung gelten die jeweils gültigen Preislisten, bzw. Angebote; diese verstehen sich unfrei ab Lager, d. h. ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten werden mit einem Pauschalbetrag nicht über € 6,00 berechnet. Zustellungs- und Nachnahmegebühren trägt in jedem Falle der Käufer.
(2) Auf Wunsch des Käufers wird VPS eine besondere Versand- oder Zustellungsart wählen oder die Sendung versichern. Die Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Käufers.

§ 7 Abnahme
(1) Im Falle der Nichterfüllung dieser Bedingungen, insbesondere einem Zahlungsverzug, bei unbefriedigender Auskunft über die Person des Käufers im Falle von Kreditgeschäften oder bei Nichtabnahme der bestellten Ware ist VPS berechtigt, nach eigener Wahl
a) von Vertrag zurückzutreten oder
b) bei geleisteten Zahlungen den Vertrag dadurch zu erfüllen, dass VPS Waren in Höhe des Anzahlungsbetrags liefert oder
c) Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(2) Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens kann VPS 25 % des Kaufpreises der bestellten Waren ohne Nachweis als Schadensersatz fordern.

§ 8 Zahlung
(1) Bei Überschreitung der in Absatz (7) genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne besondere Mahnung in Verzug. VPS ist dann berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Gegen Zahlungsansprüche von VPS kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Befindet sich der Käufer mit der Zahlung für eine oder mehrere Rechnungen ganz oder teilweise im Verzug, so werden alle Forderungen von VPS an den Käufer sofort fällig. Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt nach Absatz (1).
(4) Befindet sich der Käufer im Verzug, so erlischt unbeschadet anderer Rechte von VPS das Recht zur Weiterveräußerung der Ware gem. § 10 Absatz (2).
(5) Hat der Käufer seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, so kann VPS Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Sollte der Käufer dies verweigern, so ist VPS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall werden alle Forderungen sofort fällig. Es erlischt das Recht zur Weiterveräußerung der bezogenen Ware nach § 10 Absatz (2).
(6) Etwa bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (§ 284 BGB) und bei gerichtlicher Betreibung in Wegfall. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein.
(7) In anderen Fällen sind die VPS-Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Für den Skontoabzug ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem VPS-Konto maßgebend.

§ 9 Gewährleistung
(1) Die Ware wird in der Beschaffenheit  und Ausführung geliefert, wie dies bei VPS im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung üblich ist. Bei älteren Filmen kann die Beschaffenheit des Filmes zu gewissen Qualitätseinbußen auf dem Video-Band führen, die nicht als Mängel gelten.
(2) Der Inhalt einer Sendung gilt hinsichtlich der Menge als mit der Bestellung übereinstimmend und frei von erkennbaren, von VPS zu vertretenden Mängeln, wenn der Käufer nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Sendung Abweichungen bekannt macht oder die Mängel unter Angabe von Datum der Sendung und Rechnungsnummer geltend macht.
(3) Ist eine Mängelrüge im Sinne der vorstehenden Absätze berechtigt, wird VPS die Mängel nach Möglichkeit durch Ersatzlieferung, ansonsten durch Gutschrift beheben. Im Falle der Ersatzlieferung trägt VPS die Kosten für den Versand. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, insbesondere Preisabschläge (Minderung) seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer der Aufforderung von VPS zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn die Ware durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung durch den Käufer oder eines Dritten beschädigt worden ist.
(5) VPS weist ausdrücklich auf die Regelungen des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften hin und der Käufer übernimmt die nachdrückliche Pflicht zu kontrollieren, ob im Rahmen des Geschäftskontaktes mit VPS erworbene Medien nach deren Zustellung an den Käufer entsprechend dem  Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in eine Liste der verbotenen Schriften aufgenommen werden. In einem solchen Fall hat der Käufer auf seine Kosten die nach dem Gesetz erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die Ware ordnungsgemäß zu entsorgen. Gegenüber VPS verzichtet der Käufer in einem solchen Fall auf Rücktrittsrechte und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Rückübereignungsansprüchen aus dem hier geschlossenen Vertrag.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von VPS bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen von VPS an den Käufer aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen (Vorbehaltsware).
(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware innerhalb seines Geschäftsbetriebes vermieten bzw. Unter verlängertem Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere nicht zu Verpfändung bzw. Sicherungsübereignung. Der Käufer ist nicht berechtigt, Kassetten / DVDs ohne ausdrückliche Vermietlizenz im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu vermieten.
(3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterverkauf bzw. Mietvertrag mit dem Dritten an VPS zu Sicherung ab. Werden die Forderungen des Käufers gegen seine Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er auch die Forderungen aus dem Kontokorrent zur Sicherung ab.
(4) Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, dem VPS dem Käufer berechnet hat. Eine besondere Abtretungserklärung des Käufers gegenüber VPS ist nicht erforderlich.
(5) Solange der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber VPS ordnungsgemäß nachkommt ist er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von VPS einzuziehen. VPS ist jedoch berechtigt, die Kunden des Käufers von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und hinsichtlich der Zahlung Anweisungen zu erteilen. Hierfür hat der Käufer VPS die Kunden zu benennen.
(6) Bei Zahlungseinstellung des Kunden oder bei Vorliegen von Tatsachen, die eine Zahlungseinstellung erwarten lassen, ist VPS berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, alles seinerseits zu tun, um die Herausgabe zu ermöglichen. Hierzu hat er insbesondere den Beauftragten von VPS Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, diese getrennt von anderen Waren zu lagern, Kunden zu benennen, welchen er unter Eigentumsvorbehalt geliefert oder mit welchen er Verträge abgeschlossen hat. VPS ist berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig und ohne vorherige Fristsetzung verkaufen oder versteigern zu lassen. Dem Käufer wird eine Gutschrift in Höhe des erzielten Erlöses abzüglich der VPS entstandenen Kosten erteilt.
(7) Werden Vorbehaltswaren oder an VPS abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer den Vollstreckungsbeamten von den Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten und VPS unverzüglich telefonisch oder fernschriftlich zu benachrichtigen sowie in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten trägt der Käufer.

§ 11 Urheberrechtliche Vergütungsansprüche
Für den Fall, dass der Käufer von VPS gelieferte Ware vermietet oder verleiht und eine Verwertungsgesellschaft aufgrund dessen Vergütungsansprüche gem. dem Urheberrechtsgesetz gegen den Käufer erhebt, besteht Einigkeit zwischen VPS und dem Käufer, dass sich diese Ansprüche ausschließlich gegen den Käufer richten und VPS keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Käufer hinsichtlich solcher Forderungen hat.

§ 12 Verwendungsumfang
Sämtliche VPS-Videoprogramme sind urheberrechtlich geschützt und nur für den Privatgebrauch (nichtöffentliche Wiedergabe) lizensiert. Der Käufer, für den Fall dass er Einzelhändler ist, verpflichtet sich daher, die von VPS gelieferten Kassetten / DVDs ausschließlich an Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch weiterzuverkaufen bzw. zu vermieten. Für den Fall dass der Käufer Großhändler ist, verpflichtet er sich vertraglich mit seinen Abnehmern sicherzustellen, daß auch diese VPS-Videoprogramme nur für den persönlichen Gebrauch weiterverkaufen bzw. weitervermieten. Jede darüber hinausgehende gewerbliche Nutzung, insbesondere die Überspielung auf Leerkassetten / Roh-DVDs, Sendungen und sonstige öffentliche Wiedergabe (u. a. auch die Aufführung in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben etc.) ist ausdrücklich untersagt und löst Schadensersatzansprüche der Urheberrechtsinhaber und von VPS aus. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung zahlt der Käufer eine Vertragsstrafe von 2.500,- € (zweitausendfünfhundert) an VPS. Die Vertragsstrafe ist auch verwirkt, wenn die Zuwiderhandlung durch den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen unverschuldet erfolgt.

§ 13 Warenkennzeichen
Der Käufer ist nicht berechtigt die Waren und ihre Ausstattung zu verändern, insbesondere das Warenzeichen zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Darüber hinaus ist der Verkäufer nicht berechtigt, eigene Kennzeichnungen anzubringen, die als Zeichen des Käufers oder eines Dritten gelten könnten.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen VPS und dem Käufer Kaiserslautern, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend angeordnet ist.

 



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